Mitgliedschaft im KKD e. V.

Der Kobudo-Kwai Deutschland e. V. bietet zwei Wege in die Mitgliedschaft. Entweder als Einzelmitglied oder über einen Mitgliedsverein. Zusätzlich können Personen als Ehrenmitglieder ernannt werden. Grundlage dieser Seite ist die neue Finanzordnung 2025.

1. So kannst Du Mitglied werden

Einzelmitglied werden

  • Onlineformular ausfüllen und absenden. Den Link setzen wir auf dieser Seite ein, sobald das Formular freigeschaltet ist.
  • Nach Eingang des Antrags erfolgt die Bestätigung durch die Geschäftsstelle per E-Mail.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem KKD. Für den Beitrag ist ein SEPA-Lastschriftmandat vorgesehen.

Über einen Verein Mitglied werden

  • Du trainierst in einem Verein, der Mitglied im KKD ist. Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach dessen Regelungen.
  • Normalerweise meldet Dich Dein Verein als Mitglied beim KKD, sodass keine eigene Anmeldung nötig ist. Auf Wunsch kannst Du den Antrag aber auch selbst stellen. Sobald Dein Verein beim KKD geführt ist, läuft die Abrechnung automatisch über ihn.
  • Die Abrechnung erfolgt über den Verein. Für Vereine entstehen keine zusätzlichen Grundgebühren.

Ehrenmitgliedschaft

  • Ehrenmitglieder werden durch Beschluss des Vereins ernannt. Die Beitragsregelung richtet sich nach der Finanzordnung.

Das Onlineformular wird hier verlinkt. Bei Fragen wende Dich an die Geschäftsstelle.

2. Vorteile der Mitgliedschaft

Für alle Mitglieder

  • Teilnahme an Lehrgängen und Verbandsveranstaltungen des KKD
  • Teilnahme an Kyu- und Dan-Prüfungen nach den Ordnungen des KKD
  • Zugang zu verbandseigenen Materialien, Informationen und Terminübersichten
  • Aktuelle Informationen per E-Mail und auf kobudo.de
  • Mitgliedsausweis des KKD

Zusätzliche Vorteile für Mitgliedsvereine

  • Nutzung von Logos und Grafiken des KKD im Rahmen der Mitgliedschaft
  • Listung und Verlinkung des Dojos auf kobudo.de mit Kontakt und Adresse
  • Fördermöglichkeiten für die Ausrichtung von Lehrgängen und Maßnahmen nach den Verbandsordnungen
  • Beratung zur Vereinsorganisation und Entwicklung
  • Informationen zu Fördermöglichkeiten und finanzieller Unterstützung
  • Hilfe bei Webauftritten und Internetpräsenz
  • Unterstützung bei Software und Marketing
  • Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote
  • Nutzung des offiziellen KKD-Logos bei Vereins- und Merch-Artikeln
  • Beratung zu Datenschutz und Datensicherheit sowie zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Systemen
  • Einfache Sammelmeldung der Mitglieder einmal im Jahr

3. Beiträge gemäß Finanzordnung

Einzelmitgliedschaft

  • Jahresbeitrag 25,00 Euro
  • Abrechnung direkt mit dem KKD. Einzug per SEPA.

Vereinsmitgliedschaft

  • Keine zusätzliche Vereinsgrundgebühr
  • Abrechnung ausschließlich je gemeldetem Mitglied des Vereins nach Finanzordnung
  • Gesammelte Meldung und Abrechnung über den Verein

Ehrenmitglieder

  • Regelung gemäß Finanzordnung und Beschlusslage

Es gelten die Ordnungen des KKD in der jeweils aktuellen Fassung. Maßgeblich sind die Finanzordnung, die Prüfungsordnung sowie weitere einschlägige Verbandsregelungen. Änderungen werden auf kobudo.de bekanntgegeben.

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