- Protokolle der Mitgliederversammlungen
- Formulare
- Übersicht über Mitgliedsbeiträge und Abrechnungsmodalitäten
- Vereinsberatung und Förderhinweise (Kurzinfos, Links, Ansprechpartner)
- Vorlage zur Nutzung des KKD-Logos und Design-Leitfaden für Vereinsmaterialien
- Mustertexte für Pressearbeit, Veranstaltungsankündigungen und Vereinsflyer
Protokolle
Protokoll der Mitgliederversammlung 2025
Zusammenfassung
Die ordentliche Mitgliederversammlung des Kobudo-Kwai Deutschland e.V. fand am 30. August 2025 in Bad Sobernheim statt.
Anwesend waren acht stimmberechtigte Einzelmitglieder und acht Vereinsvertreter, die gemeinsam 111 von 118 Stimmen vertraten.
Nahezu alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Neben der neuen Satzung wurden sämtliche Ordnungen des Verbandes vollständig überarbeitet und verabschiedet.
Außerdem wurde ein neuer Vorstand gewählt:
Sven Seibert (Vorsitzender)
Karsten Matzdorf (stellv. Vorsitzender)
Stefan Lünse (Geschäftsführer)
Im erweiterten Vorstand wirken künftig Martina Gunkel, Dagmar Kirmayer, Philipp Rapp und Marcus Gebauer mit. Zu Kassenprüfern wurden Klaus Oblinger und Finn Paul gewählt.
Ebenfalls beschlossen wurde die Ernennung von Wolf Markus Vysek und Klaus Oblinger zu
Ehrenmitgliedern ab dem 1. Januar 2026.
Formulare
Verfügbare Formulare
Für die interne Vereinsverwaltung stehen folgende Formulare auf separaten internen Seiten zur Verfügung:
Alle Formulare dürfen ausschließlich von Dojoleitern oder autorisierten Vereinsvertretern verwendet werden. Eingereichte Änderungen oder Bestellungen werden nach Prüfung durch die Geschäftsstelle bestätigt.
Mitglieder
Sonstiges
Prüfer-Unterlagen
Übersicht über Mitgliedsbeiträge und Abrechnungsmodalitäten
Dieser Bereich richtet sich ausschließlich an Dojoleiter von Vereinen, die Mitglied im Kobudo-Kwai Deutschland e. V. sind. Die folgenden Informationen dienen der internen Orientierung und unterstützen bei der korrekten Abwicklung der Mitglieds- und Beitragsverwaltung innerhalb des Verbandes.
Beitragsstruktur
- Für Einzelmitglieder beträgt der Jahresbeitrag gegenwärtig 25,00 Euro, die Abrechnung erfolgt direkt mit dem KKD.
- Vereine zahlen keine eigene Grundgebühr, sondern ausschließlich für die von ihnen gemeldeten Mitglieder.
- Ehrenmitglieder sind gemäß Finanzordnung beitragsfrei.
- Gemeldet werden alle trainierenden der Kampfkunst im Gendai Goshin Kobu Jutsu
Abrechnungsmodalitäten
- Die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge erfolgt zentral über die Vereine auf Grundlage der gemeldeten Mitgliederzahlen.
- Änderungen, Eintritte oder Austritte einzelner Mitglieder sind zeitnah über die bereitgestellten Formulare mitzuteilen.
- Der KKD erstellt jährlich eine Sammelabrechnung und übermittelt diese dem Verein zur Prüfung und Bestätigung.
- Nachgemeldete Einzelmitglieder werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Die Zahlung der Beiträge erfolgt nach Rechnungsstellung per SEPA-Einzug oder per Überweisung auf das Verbandskonto.
Hinweis zur Kündigung einer Mitgliedschaft
Eine Kündigung kann entweder durch das Mitglied selbst oder durch den jeweiligen Verein erfolgen. Maßgeblich ist dabei der fristgerechte Eingang der Kündigung gemäß den in der Satzung festgelegten Regelungen.
Geht die Kündigung eines Vereinsmitglieds nicht rechtzeitig über den Verein an den KKD weiter oder wird sie verspätet eingereicht, bleibt der Beitrag für das folgende Kalenderjahr rechtmäßig fällig. In diesem Fall besteht die Zahlungspflicht unabhängig davon, ob das Mitglied im neuen Jahr noch aktiv am Training teilnimmt.
Die Kündigung sollte daher stets schriftlich erfolgen und rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Verein oder – bei Einzelmitgliedschaften – direkt bei der Geschäftsstelle des KKD eingehen.
Mitglieder
Sonstiges
Vereinsberatung und Förderhinweise
(Kurzinfos, Links, Ansprechpartner)
| Thema | Ansprechpartner | Organsisation | Telefon | |
| Geschäftsführung | Stefan Lünse | KKD e.V. | +49 (341) 97856960 | verwaltung@kobudo.de |
| Lehrgangsplanung | Sven Seibert | KKD e.V. | sven@kobudo.de | |