Der Kobudo-Kwai Deutschland e. V. bietet zwei Wege in die Mitgliedschaft. Entweder als Einzelmitglied oder über einen Mitgliedsverein. Zusätzlich können Personen als Ehrenmitglieder ernannt werden. Grundlage dieser Seite ist die aktuelle Finanzordnung des Kobudo Kwai Deutschland e.V.
1. So kannst Du Mitglied werden
Einzelmitglied werden
- Onlineformular ausfüllen und absenden. Den Link setzen wir auf dieser Seite ein, sobald das Formular freigeschaltet ist.
- Nach Eingang des Antrags erfolgt die Bestätigung durch die Geschäftsstelle per E-Mail.
- Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem KKD. Für den Beitrag ist ein SEPA-Lastschriftmandat vorgesehen.
Über einen Verein Mitglied werden
- Du trainierst in einem Verein, der Mitglied im KKD ist. Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach dessen Regelungen.
- Unabhängig davon, ob Dich Dein Verein beim KKD anmeldet, bitten wir jedes neu hinzukommende Mitglied, das offizielle KKD-Formular einmal selbst auszufüllen. So stellen wir sicher, dass alle Angaben korrekt sind und vermeiden Schreib- oder Übermittlungsfehler durch Dritte. Die Abrechnung erfolgt weiterhin automatisch über Deinen Verein, sobald dieser beim KKD geführt ist.
- Die Abrechnung erfolgt über den Verein. Für Vereine entstehen keine zusätzlichen Grundgebühren.
Ehrenmitgliedschaft
- Ehrenmitglieder werden durch Beschluss des Vereins ernannt. Die Beitragsregelung richtet sich nach der Finanzordnung.
2. Vorteile der Mitgliedschaft
Für alle Mitglieder
- Teilnahme an Lehrgängen und Verbandsveranstaltungen des KKD
- Teilnahme an Kyu- und Dan-Prüfungen nach den Ordnungen des KKD
- Zugang zu exklusiven verbandseigenen Materialien, Informationen und Terminübersichten
- Digitale Ausgabe der Toshyia gratis
- Aktuelle Informationen per E-Mail und auf kobudo.de
- Mitgliedsausweis des KKD
Zusätzliche Vorteile für Mitgliedsvereine
- Nutzung von Logos und Grafiken des KKD gemäß Corporate Identity des Verbands
- Listung und Verlinkung des Dojos auf kobudo.de mit eigener Subdomain, Kontaktdaten der Trainingsgruppe, Adresse, Trainingszeiten und direkten Formular in Euer Dojo
- Fördermöglichkeiten für die Ausrichtung von Lehrgängen und Maßnahmen nach den Verbandsordnungen
- Beratung zur Vereinsorganisation und Entwicklung
- Informationen zu Fördermöglichkeiten und finanzieller Unterstützung
- Hilfe bei Webauftritten und Internetpräsenz
- Unterstützung bei Software und Marketing
- Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote
- Beratung zu Datenschutz und Datensicherheit sowie zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Systemen
- Einfache Formulare für Meldungen und Änderungen ohne großen Papieraufwand
- Beratung zur richtigen Auswahl der Trainingswaffen durch unsere Referenten
3. Beiträge gemäß Finanzordnung
Einzelmitgliedschaft
- Jahresbeitrag 25,00 Euro
- Abrechnung direkt mit dem KKD. Einzug per SEPA.
Vereinsmitgliedschaft
- Keine zusätzliche Vereinsgrundgebühr
- Abrechnung ausschließlich je gemeldetem Mitglied des Vereins nach Finanzordnung
- Gesammelte Meldung und Abrechnung über den Verein
Ehrenmitglieder
- Regelung gemäß Finanzordnung und Beschlusslage
Es gelten die Ordnungen des KKD in der jeweils aktuellen Fassung. Maßgeblich sind die Finanzordnung, die Prüfungsordnung sowie weitere einschlägige Verbandsregelungen. Änderungen werden auf kobudo.de bekanntgegeben.
